Haus verkaufen
Sie möchten Ihr Haus erfolgreich und sorgenfrei verkaufen? Wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf und den bestmöglichen Verkaufspreis.
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Sie möchten Ihre Immobilie in Baden-Baden oder Pirmasens in der Pfalz verkaufen?
Dann setzen Sie auf einen Partner, der Ihre Bedürfnisse versteht und Ihre Immobilie mit moderner Vermarktung perfekt präsentiert.
Zuerst werden Unterlagen und Ausgangslage geklärt und ein realistischer Preisrahmen abgeleitet. Danach folgen Vermarktung, Besichtigungen und Verhandlungen.
Am Ende stehen Kaufvertragsentwurf, Notartermin und Übergabe.
Für einen geordneten Verkauf werden in der Regel Grundbuchdaten, Flächen/Grundrisse, Bauunterlagen, Energieausweis und – bei Wohnungen – Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und Protokolle benötigt.
Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, hängt vom Objekt ab.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beschaffung.
Ein Angebotspreis sollte sich am Markt orientieren und zum Zustand, zur Lage und zur Nachfragesituation passen.
Zu hoch angesetzt verlängert er oft die Vermarktungsdauer, zu niedrig angesetzt verschenkt er Erlös.
Eine professionelle Einwertung hilft, den Preisrahmen nachvollziehbar zu begründen.
Wenn ein gültiger Energieausweis vorliegt, müssen in Immobilienanzeigen bestimmte Pflichtangaben aus dem Ausweis genannt werden (z. B. Art des Ausweises, Endenergiekennwert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse bei Wohngebäuden).
Liegt der Energieausweis zum Zeitpunkt der Anzeige noch nicht vor, greifen die Pflichtangaben in der Anzeige nicht, aber der Ausweis wird spätestens bei der ersten Besichtigung benötigt.
Ein Vertrag über die Übertragung von Grundstückseigentum (Haus, Wohnung, Grundstück) ist grundsätzlich nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird.
Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Gesetzlich trägt der Käufer regelmäßig die Kosten der Beurkundung, der Auflassung und der Grundbucheintragung; dazu wird dort auch die Grunderwerbsteuer eingeordnet.
Abweichende Vereinbarungen sind möglich, werden aber ausdrücklich im notariellen Vertrag geregelt.
Eine Provision fällt an, wenn ein Maklervertrag besteht und es durch die Maklertätigkeit zum notariellen Kaufvertrag kommt.
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten besondere Regeln, unter anderem zur Textform des Maklervertrags und – wenn der Käufer Verbraucher ist – zur Kostenverteilung.
Die Fälligkeit ist in der Regel nach Unterschrift des Kaufvertrags.
Wenn Sie als Verbraucher den Maklervertrag im Fernabsatz (z. B. per E-Mail/Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen schließen, besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.
Das Widerrufsrecht kann bei Dienstleistungen unter gesetzlichen Voraussetzungen auch vorzeitig erlöschen, zum Beispiel bei vollständiger Leistungserbringung nach ausdrücklichem Verlangen und ordnungsgemäßer Belehrung.
Relevante bekannte Mängel, Schäden oder Besonderheiten sollten korrekt offengelegt werden.
Ein vertraglicher Haftungsausschluss hilft nicht, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wird. Außerdem kann eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommen.
Nach dem Notartermin werden üblicherweise die vertraglichen Voraussetzungen (z. B. Eintragungen/Löschungen im Grundbuch und Kaufpreisfälligkeit) abgewickelt, bevor gezahlt und übergeben wird.
Besitz, Nutzen und Lasten gehen zu dem im Kaufvertrag festgelegten Zeitpunkt über.