Allgemeine Geschäftsbedingungen
Novo.Immo – Gabriela John Immobilienmaklerdienstleistungen
Die nachstehenden AGB enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr.
Novo.Immo – Gabriela John bietet ihre Dienste zur Vermittlung von Immobilien an, d. h. sie weist nach und vermittelt Kauf/Verkauf und Vermietung/Verpachtung von Grundstücken, Wohnungen und Häusern.
Novo.Immo wird in der Rechtsform einer Einzelunternehmung von Gabriela John geführt. Die Umsatzsteuer-IdNr. der Novo.Immo – Gabriela John lautet DE331037775. Aufsichtsbehörde gemäß § 34c GewO ist die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, Lammstraße 13–17, 76133 Karlsruhe.
§ 0 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Aufträge zur Vermittlung von Immobilien (Kauf, Verkauf, Vermietung, Verpachtung) zwischen
Novo.Immo – Gabriela John Lichtentaler Allee 88 76530 Baden-Baden Telefon: 07221 7792561 E-Mail: hallo@novo.immo Web: https://novo.immo
(2) Definition Verbraucher (B2C)
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(3) Definition Unternehmer (B2B)
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(4) Gemischte Zwecke
Liegt eine gemischte Verwendung vor (privat und geschäftlich), so gilt der überwiegende Zweck als maßgeblich. Bei nicht eindeutiger Zuordnung gelten die strengeren Vorschriften zugunsten des Kunden.
(5) Online-Geschäfte
Für Geschäfte, die ganz oder teilweise über elektronische Medien (Internet, E-Mail, Online-Portale) abgeschlossen werden, gelten zusätzlich die Vorschriften des Fernabsatzrechts (§§ 312b ff. BGB).
§ 1 Weitergabe Verbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden. Beide Parteien stimmen der Doppeltätigkeit ausdrücklich zu, sofern keine Interessenkonflikte bestehen. Bei Auftreten eines Interessenkonflikts ist der Makler verpflichtet, beide Parteien unverzüglich zu informieren.
§ 3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§ 4 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichts-rechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
§ 5 Aufwendungsersatz
(1) Kommt der Hauptvertrag nicht zustande, kann der Kunde dem Makler die konkret und individuell im Zusammenhang mit dem Maklerauftrag entstandenen Aufwendungen erstatten.
(2) Dazu gehören insbesondere:
Inseratekosten für Objektportale
Fahrtkosten zu Objektbesichtigungen (nach Nachweis)
Portokosten für Unterlagen
Veröffentlichungskosten
Telefonkosten (nachweisbar)
(3) Eine Pauschalierung des Aufwendungsersatzes ist auf maximal 15 % der vereinbarten Provision begrenzt.
(4) Gemeinkosten (anteilige Bürokosten, Personalkosten, Verwaltung) sind vom Aufwendungsersatz ausgeschlossen.
(5) Der Anspruch setzt voraus, dass die Aufwendungen nachgewiesen werden können.
(6) Für Unternehmer (B2B) gilt Absatz 3 entsprechend.
§ 6 Haftungsbegrenzung
(1) Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
(2) Für Verbraucher (B2C): Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(3) Für Unternehmer (B2B): Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt werden.
§ 7 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 8 Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Für Verbraucher (B2C): Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers, sofern der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
(3) Für Unternehmer (B2B): Ist der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§ 9 Fälligkeit der Provision bei Vertragsverweigerung
(1) Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrags, der auf den Nachweis oder die Vermittlung des Maklers zurückgeht.
(2) Der Anspruch auf Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der Vertragspartner (Käufer oder Verkäufer) die Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags grundlos verweigert, obwohl:
über alle wesentlichen Vertragspunkte Einigkeit erzielt wurde (insbesondere Kaufpreis, Objekt und Vertragsparteien),
ein beurkundungsfähiger Entwurf vorlag, und
ein konkreter Beurkundungstermin festgesetzt war oder hätte stattfinden können.
(3) In diesem Fall gilt der Maklernachweis als erbracht und der wirtschaftliche Erfolg als herbeigeführt. Die Provision ist dann mit der Absage bzw. Terminverweigerung zur Zahlung fällig.
§ 10 Widerrufsbelehrung (NUR für Verbraucher/B2C)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Novo.Immo – Gabriela John Lichtentaler Allee 88 76530 Baden-Baden Telefon: 07221 7792561 E-Mail: hallo@novo.immo mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 11 Muster-Widerrufsformular
(Nachfolgendes Formular kann für den Widerruf verwendet werden)
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es an uns zurück.
An:
Novo.Immo – Gabriela John Lichtentaler Allee 88 76530 Baden-Baden Telefon: 07221 7792561 E-Mail: hallo@novo.immo
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der Maklerleistung
Bestellt/erhalten am: ___________________________________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): __________________________
Datum: _______________________________________________
Unterschrift (bei Widerruf in Papierform, bei E-Mail nicht erforderlich):
§ 12 Verbraucherstreitbeilegung / Schlichtungsstelle
Hinweis nach VSBG: Novo.Immo ist grundsätzlich bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle Ombudsmann Immobilien IVD/VPB, Littenstraße 10, 10179 Berlin, teilzunehmen. Weitere Informationen: www.ombudsmann-immobilien.net
§ 13 Datenschutz
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutz-gesetz (BDSG). Eine detaillierte Datenschutzerklärung finden Sie unter: www.novo.immo/Datenschutz
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
Stand: März 2026 Version: AGB_2026.1