Neuer Energieausweis ab Mai 2026: Skala A–G und mehr Pflichtfälle
Ab Mai 2026 wird der Energieausweis EU-weit auf die Skala A bis G umgestellt. Gleichzeitig wird er in mehr Situationen verpflichtend. Wer verkauft, vermietet oder größer renoviert, sollte jetzt prüfen, ob ein gültiger Energieausweis vorliegt.
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Ab Mai 2026 bekommen Energieausweise in der EU eine neue, einheitliche Effizienzskala A bis G (statt bisher A+ bis H). Wichtig: Ältere Energieausweise bleiben weiter gültig (10 Jahre), aber neue Ausweise werden dann nach der neuen Skala ausgestellt.
Neu ist außerdem: Energieausweise sollen künftig auch bei Verlängerung von Mietverträgen und nach größeren Renovierungen erforderlich sein. Als „größere Renovierung“ gilt es u. a., wenn mehr als ein Viertel der Gebäudehülle saniert wird oder die Maßnahmen ein Viertel des Gebäudewerts betreffen. Wer sein Gebäude selbst bewohnt, braucht weiterhin keinen Energieausweis.
Für Verkauf, Vermietung oder Verpachtung gilt schon heute: Ein Energieausweis muss spätestens zur ersten Besichtigung vorliegen. Außerdem sind bestimmte Angaben daraus in Immobilienanzeigen (z. B. auf kostenpflichtigen Portalen oder in Zeitungen) zu machen. Fehlt der Ausweis, können Bußgelder bis 10.000 € drohen.
Die Ausweistypen bleiben gleich: Bedarfsausweis (berechneter Bedarf nach Gebäudezustand/Heizung – oft Pflicht bei Ein- und Zweifamilienhäusern, mit Vor-Ort-Analyse) und Verbrauchsausweis (basiert auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre – typischerweise eher bei größeren Mehrfamilienhäusern zulässig). Beide enthalten Modernisierungsempfehlungen.
Quellen:
Zukunft Altbau: „Neue Energieausweise für Gebäude werden Pflicht“ (22.01.2026)
n-tv.de: „Neuer Energieausweis: Was sich für Immobilien-Eigentümer ändert“ (22.01.2026)
EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/1275 (EPBD) – Umsetzungsfrist bis 29.05.2026